 |
Seit 31.12.1991 darf in Deutschland kein Asbestzementprodukt
mehr eingebaut werden, d.h. nach diesem Datum eingebaute Produkte
sind voraussichtlich asbestfrei.

Bei unsachgemäßem umgang mit asbesthaltigen Abfällen
können die folgenden anerkannten Berufskrankheiten entstehen:
a) Asbestose (Vernarbung der Lunge)
b) Kungenkrebs
c) Bauchfell- Rippenfellkrebs
d) Kehlkopfkrebs

Das bei der Demontage anfallende asbesthaltige Material muß
von der ausführenden Fachfirma in Big Bags verpackt werden.
Diese Big Bags müssen dicht verschlossen und im bereitstehenden
Container gelagert werden. Die Abfuhr von unverpackten asbesthaltigen
Abfällen wird ausgeschlossen!!
|
|